IHK –Beitragseintreibung schlimmer als GEZ

IHK –Beitragseintreibung schlimmer als GEZ

27.08.2017

© Pixabay

 

Den staatlichen Einfluss auf Unternehmen möglichst gering halten

Weiter heißt es auf der Webseite: „Dort wo wirtschaftliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit geregelt werden muss, kann die IHK als eigene Einrichtung der Wirtschaft diese Aufgaben übernehmen und so den staatlichen Einfluss auf Unternehmen möglichst gering halten.“

Für Ihre eigenen Interessen bedient sich die IHK jedoch dem „staatlichen Einfluss“. Ohne gerichtlichen Titel, ohne Nachweis über die Zustellung des Beitragsbescheides und ohne Nachweis über die Zustellung einer Erinnerung/Mahnung wird kurzerhand das Finanzamt mit einer Vollstreckung durch Kontenpfändung beauftragt. Als Vertreter der Wirtschaft müsste sich die IHK eher dafür einsetzen, dass solche Verfahren nicht möglich sind als sich selbst dieser Methode zu bedienen.

Jeder Versicherungsvertrag sollte per Einschreiben gekündigt werden, damit die Zustellung bewiesen werden kann. Schreiben der Gerichte kommen per Zustellungsurkunde. Und die IHK kann ohne jeden Nachweis über den Erhalt der Unterlagen über das Finanzamt auf Konten der Mitgliedsunternehmen zugreifen. Eine unbegreifliche und unglaubliche Macht wird hier der IHK zugesprochen.

Umgekehrt ist es auch nicht nachvollziehbar, wie sich die angeblich völlig überlasteten Finanzämter, die Bürger teilweise ewig auf Steuerbescheide und Steuerrückerstattungen warten lassen, mit dem Einzug der IHK-Zwangsabgaben beschäftigen können. Ist es tatsächlich die Aufgabe des Finanzamtes, ohne jede Prüfung der Rechtmäßigkeit, Konten der IHK-Mitglieder zu sperren? Haben die Finanzämter keine wichtigeren Aufgaben, als „Beitragseintreiber“ der IHK zu sein?  

„[…] und so den staatlichen Einfluss auf Unternehmen möglichst gering halten“, klingt im Zusammenhang mit der eigenen Beitragseintreibung einfach nur noch unglaubwürdig und haltlos.

Willkommen bei der IHK.   

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