Fahrerschutzversicherung: Die Gefahr lauert in den …

Anzeige

Fahrerschutzversicherung: Die Gefahr lauert in den Bedingungen der Versicherer

22.02.2021

© Pixabay

Erhebliche Unterschiede in den Leistungen

Die versicherten Leistungen und zum Teil auch die vereinbarten Summenbegrenzungen unterscheiden sich erheblich.

Bei der VHV z.B. gibt es keine vereinbarten Höchstsummen in den Leistungsbausteinen. Dort steht in den Bedingungen: „Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre.“ Weiter heißt es: „Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Deckungssumme für Personenschäden in der bei uns bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.“

Anders sieht es z.B. bei der AXA aus. Dort gelten folgende Summengrenzen:

  • Schmerzensgeld bis 200.000 Euro
  • Verdienstausfall bis monatlich 4.000 Euro
  • Unterhaltsansprüche bis monatlich 3.000 Euro
  • Haushaltshilfe bis monatlich 1.000 Euro
  • behindertengerechter Umbau bis 200.000 Euro
  • sonstige vermehrte Bedürfnisse bis monatlich 2.000 Euro.

Hinterbliebenenrenten werden unter „Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?“ gar nicht genannt.

Die Alte Leipziger hat folgende Summen in ihren Bedingungen:

  • Verdienstausfall für eine Dauer von maximal 12 Monaten und bis monatlich 2.000 EUR brutto
  • Notwendige medizinische, soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen für eine Dauer von maximalen 12 Monaten und bis 50.000 EUR
  • Erforderliche behindertengerechte Umbaumaßnahmen bis maximal 50.000 EUR
  • Witwen- bzw. Waisenrente in Anlehnung an sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen
  • Heilbehandlungskosten in Anlehnung an sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen
  • Beerdigungskosten bis 3.500 EUR

Wie wichtig die Liegedauer sein kann

Wie bei einigen Versicherern sind die Leistungen jedoch von einem Krankenhausaufenthalt mit einer bestimmten Liegedauer abhängig. Bei der AXA z.B. ist Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ein unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall. Hinterbliebene können so schnell leer ausgehen, wenn der Fahrer am Unfallort oder vor Ablauf von 3 Krankenhaustagen verstirbt.

Verti nennt in den Bedingungen auch die Hinterbliebenenrente, für die sie leisten. Dort gilt ebenfalls die Regelung des Krankenhausaufenthaltes von 3 Tagen. Hier wird aber eine Ausnahme gemacht, die Regelung gilt nicht für die Hinterbliebenenrente. Das bedeutet, dass für die Hinterbliebenenrente kein Krankenhausaufenthalt zur Voraussetzung gemacht wird.

Bei der Barmenia gibt es diese Regelung nicht. Auch die sonst bei den meisten Versicherern grundsätzlich verankerten Ausschlüsse hat die Barmenia nicht. Dafür ist aber das Schmerzensgeld grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei der ZURICH und der DA Deutsche Allgemeine Versicherung sind 5 zusammenhängende Krankenhaustage Voraussetzung für eine Leistung. Außerdem setzen diese Versicherungen vordergründig auf Hilfeleistungen. In den Bedingungen heißt es: „Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von Hilfeleistungen - analog der Naturalrestitution - durch von uns beauftragte Dienstleister.“

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Messe / Kongress / Forum
BiPRO-Tag 2026
09.06.2026

20 Jahre BiPRO

Messe / Kongress / Forum
VEMAtage 2026
24.06.2026

Informationen für Makler: Wir freuen uns auf die VEMAtage 2026 mit Ihnen!

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Schluss mit alten Mustern: die Bayerische zahlt mit PrimeHome Vorsorge vor dem Schaden
27.01.2026

Vier Policen fürs Zuhause. Geld erst nach dem Schaden. Beratung, die vom Abschluss lebt. …

Versicherungen
Neue KI-Kooperation mit muffintech: Mehr Fortschritt und Effizienz für Vermittler
26.01.2026

Die neue Kooperation zwischen blau direkt und muffintech ermöglicht, Künstliche Intelligenz gezielt für den …

Versicherungen
Neue Multirisk-Versicherungen erweitern Schutz für Wohnen und Alltag
26.01.2026

Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …