Serie: Schadensfall des Monats Juni 2020 …

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Serie: Schadensfall des Monats Juni 2020 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Drei gegen einen“

29.06.2020

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH © Hans John Versicherungsmakler GmbH

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH

C.     Fazit

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Vermittler gegenüber ihren Kunden einen Rechtsschein setzen, der nicht eindeutig ist oder sogar komplett von dem abweicht, was eigentlich gewollt war. Oft wird dann auf die Vereinbarungen verwiesen, die im Innenverhältnis mit dem Kooperationspartner, Haupt- oder Untervermittler, Handelsvertreter etc. getroffen wurden. Dabei wird übersehen, dass ein gutgläubiger Kunde in seinem Vertrauen auf den von seinem Gegenüber gesetzten Rechtsschein schutzwürdig ist. In dem oben geschilderten Fall etwa hatte der Geschädigte zuvor weder mit A noch mit B zu tun gehabt und kannte naturgemäß auch nicht die zwischen den beiden Maklern existierenden Vereinbarungen. Er hatte folglich keine Verpflichtung seinerseits nachzuforschen, ob wirklich ein Maklervertrag mit A zustande gekommen war, ob sein Vertragspartner nicht eventuell doch direkt der B sein könnte oder ob diese vielleicht untereinander eine Haftungsfreistellung vereinbart hatten. Im Zweifel ist es bei derartigen Konstellationen dann an den Gerichten festzustellen, welcher Vermittler tatsächlich haftet oder ob nicht sogar beide gesamtschuldnerisch in der Verantwortung stehen. Die daraus resultierenden Konflikte – schließlich sind auch Regressforderungen gegenüber demjenigen denkbar, der einen von den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Vertriebspartner abweichenden Rechtsschein gesetzt hat – wären vielfach vermeidbar.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH

E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

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