Bundestag beschließt Gesetz zur Honoraranlageberatung

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Bundestag beschließt Gesetz zur Honoraranlageberatung

Die Honorarberatung soll künftig als eigenständiges Berufsbild etabliert werden. Wie das Bundesverbraucherministeriums am 26.04.2013 mitteilte, hat dafür der Bundestag das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente verabschiedet. Die Neuregelung sieht vor, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen. Sie sollen die von ihnen empfohlene Anlageprodukte auch vermitteln, dürfen aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten annehmen. Der Gesetzentwurf war von der Bundesregierung vorgelegt worden und geht auf das Eckpunktepapier des Bundesverbraucherministeriums von Juli 2011 zurück.

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