ARAG: Bleibt bei wohl fingiertem Vertragsabschluss …

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ARAG: Bleibt bei wohl fingiertem Vertragsabschluss Aufklärung schuldig

ARAG: Bleibt bei wohl fingiertem Vertragsabschluss Aufklärung schuldig © Pixabay

Anfang Februar beleuchteten wir einen an Dreistigkeit nicht zu überbietenden Fall, bei dem ein Vertreter der ARAG SE offenbar munter einen Vertragsabschluss im Fernabsatz fingierte, und beim Versicherer entweder sämtliche Verifizierungsmechanismen versagten oder aber bei der Antragsprüfung an manchen Stellen weggeschaut wurde (vgl. ‚vt‘ 06/25).

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