Gesetzlich Rentenversicherte, die schwerbehindert sind, können früher in Rente gehen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Ein anwaltliches Versorgungswerk kann das laut OVG Lüneburg anders regeln.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert seit Jahren, dass die Produktgeber Bonifikationen gewähren, wenn bestimmte Vertriebsvorgaben von Vermittlern erzielt werden.
Diese Woche absolvierte Adreas Brunner seine ersten Arbeitstage in seiner Rolle des Vorstandsvorsitzenden der VEMA. Bereits seit dem 15.05.2003 ist er bereits Vorstand der Maklergenossenschaft. Zuvor war er im Herbst 2002 Teil des Aufsichtsrats gewo…
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Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …
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