Aktuare empfehlen Beibehaltung des Höchstrechnungszinses

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Aktuare empfehlen Beibehaltung des Höchstrechnungszinses

Aktuare empfehlen Beibehaltung des Höchstrechnungszinses © Pixabay

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2024 unverändert bei 0,25 Prozent zu belassen – trotz zuletzt deutlich gestiegener Zinsen, etwa bei Spareinlagen. Warum die DAV keinen höheren Garantiezins, wie der Höchstrechnungszins umgangssprachlich genannt wird, wünscht, erfahren Sie hier.

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