Wer eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließt, kann die Beiträge dafür in der Steuererklärung nicht zusätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Weniger Leckage-Gefahr, weniger Prämie: Besitzer neuer oder komplett überholter Häuser bezahlen deutlich weniger für ihre Policen. Eine Untersuchung der aktuellen Beiträge beziffert einen dreistelligen Eurobetrag als Mindestrabatt. mehr ...
Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …
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