Ausfalldeckung gehört in die Haftpflicht

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Ausfalldeckung gehört in die Haftpflicht

Ausfalldeckung gehört in die Haftpflicht © fotofolia

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür. Doch was, wenn der Verursacher nicht versichert ist und selbst nicht zahlen kann? Dann geht der Geschädigte leer aus – oder der Makler war weitsichtig.

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