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IDD und Interessenkonflikte: Fehlanreize werden von Maklern wahrgenommen

Die IDD schreibt vor, dass Vergütungsformen nicht mehr zulässig sind, die mit der Pflicht der Versicherungsvermittler kollidieren, den Kunden in dessen bestmöglichen Interesse zu beraten. Problematisch sind dabei etwa Bonifikationen und erfolgsabhängige Zusatzvergütungen, denn diese könnten falsche Anreize für den Vermittler schaffen.

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