Geschädigter kann vorgeschlagenen Gutachter ablehnen

Geschädigter kann vorgeschlagenen Gutachter ablehnen

Geschädigter kann vorgeschlagenen Gutachter ablehnen © Pixabay

Ein Geschädigter hat das Recht zur freien Wahl eines eigenen freien Sachverständigen. Dementsprechend muss er sich nicht dem Personalvorschlag einer Versicherung beugen, auch nicht wenn der ein günstiges Honorar verlangt .

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