Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz

Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz

<p>Am 30. Juni hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Die Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen jedoch zu kurz.</p>

Weiterlesen auf: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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