FAQ Lebens­versicherung rück­abwickeln: Raus mit Plus

FAQ Lebens­versicherung rück­abwickeln: Raus mit Plus

Der Bundes­gerichts­hof (BGH) in Karls­ruhe hat sich im Jahr 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. In mehreren Gerichts­verhand­lungen ließ er die Rück­abwick­lung von Kapital­lebens­versicherungen und Renten­versicherungen zu (Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14, u. a.). Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Finanztest beant­wortet die wichtigsten Fragen zu dieser Möglich­keit des Ausstiegs.

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