Lebens­versicherung: Proconcept führt Kunden „bewusst in …

Lebens­versicherung: Proconcept führt Kunden „bewusst in die Irre“

Das Amts­gericht Halle hat der Firma Proconcept AG bescheinigt, einen Kunden „getäuscht“ und „bewusst in die Irre geführt“ zu haben (Az. 102 C 4075/12). Es verurteilte das auch unter dem Namen „LV Doktor“ bekannte Unternehmen zur verzinsten Rück­zahlung von 600 Euro. Kunde Carsten Zunker hatte das Geld an die Firma gezahlt, damit sie ihm hilft, beim Rück­kauf seiner vier Lebens­versicherungen einen höheren Auszahlungs­betrag als den von den Versicherern zugesagten Rück­kaufs­wert zu bekommen. Dafür wollte Proconcept „kämpfen“ – bis hin zu einer Klage gegen die Versicherer. Einen entsprechenden Vertrag hatte Zunker bereits 2007 abge­schlossen. Doch nachdem Proconcept die 600 Euro kassiert hatte, unter­nahm die Firma über­haupt nichts mehr, so das Gericht. Zunker glaubte jedoch, Proconcept kümmere sich und ließ sich mehr als als vier Jahre hinhalten, bis er im Januar 2012 den Vertrag anfocht. Proconcept zahlte dann immer noch nicht. So musste der Kunde klagen.

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