Bewertungs­reserven: Lebens­versicherung nicht vorschnell kündigen

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Bewertungs­reserven: Lebens­versicherung nicht vorschnell kündigen

Kunden, deren Kapital­lebens­versicherung abläuft oder deren Rentenzahlung beginnt, werden künftig weniger an den Bewertungs­reserven der Versicherer beteiligt als bisher. Diese kürzlich vom Bundes­tag beschlossene Neuregelung tritt schon am 21. Dezember in Kraft, wenn der Bundes­rat am 14. Dezember zustimmt. Kunden sollten ihren Vertrag aber nicht unüber­legt kündigen. Eine Kündigung ist nur in wenigen Fällen ratsam.

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