12. 07. 2012 - Mehrheit informiert …

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12. 07. 2012 - Mehrheit informiert nach Umzug nicht den Hausratversicherer

(ac) Fast 82% der Bundesbürger haben laut einer aktuellen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) eine Hausratversicherung und damit ihren Hausrat vor Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl geschützt. Im Rahmen dieser repräsentativen Umfrage untersuchte die GfK im Auftrag der Gothaer Versicherung die Situation von mehr als 1.000 Bundesbürgern. Näheres Hinsehen trübt jedoch das Bild. Denn von all jenen Versicherungsnehmern, die seit dem Abschluss ihrer Hausratpolice umgezogen sind, haben laut Befragung 70% ihren Wohnungswechsel nicht zum Anlass genommen, sich erneut beraten zu lassen. Doch das ist wichtig, denn man spart möglicherweise bares Geld: „Zieht man etwa von der Stadt aufs Land, fällt häufig eine geringere Versicherungsprämie an, da zum Beispiel das Risiko von Einbruchdiebstählen sinkt“, erläutert Stefan Hilgers, Hausratexperte bei der Gothaer Versicherung.Bei Umzug in eine größere Wohnung Police anpassenSollte die neue Wohnung deutlich größer als die alte sein, ist ebenfalls eine Anpassung des Vertrages nötig. Denn die Versicherungssumme richtet sich bei den meisten Verträgen nach der Quadratmeterzahl. Wird diese nicht angepasst, droht eine sogenannte „Unterversicherung“. Das bedeutet, dass im Falle eines Totalschadens – etwa wenn die gesamte Wohnung ausbrennt – nicht der gesamte Schaden erstattet wird. Aber auch bei kleineren Schäden wird dann nur anteilig erstattet.Police anpassen, wenn der Hausrat wächstIn diesem Zusammenhang fällt auch auf: Rund 17% aller Befragten haben seit Vertragsabschluss höherwertigen Hausrat dazu gekauft oder sind mit ihrem Partner zusammengezogen, der seinen Hausrat mitgebracht hat, ohne ihre Hausratversicherung überprüfen zu lassen Weitere 13% können sich nicht genau daran erinnern, ob sie es getan haben. „Ohne eine entsprechende Überprüfung laufen sie Gefahr, bei einem Totalschaden ohne ausreichenden Schutz dazustehen und erhebliche Abzüge bei der Erstattung zu riskieren“, warnt Gothaer Experte Hilgers.

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