Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Debeka um einen umstrittenen Stornoabzug bei Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen hält an und liegt zur Entscheidung weiter beim BGH. Derweil läuft eine wichtige Frist ab.
Die Verbraucherzentrale klagt gegen Stornoabzüge bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen der Debeka. Im Fokus stehen aus Sicht der Kläger intransparente Klauseln, die zu deutlichen finanziellen Nachteilen führen können.
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