30 Jahre Verjährungsfrist für Wechsel von …

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30 Jahre Verjährungsfrist für Wechsel von fiktiver zu konkreter Schadensabrechnung

30 Jahre Verjährungsfrist für Wechsel von fiktiver zu konkreter Schadensabrechnung © Pixabay

Eine Geschädigte wollte nach einem Verkehrsunfall ihre Fahrzeugschäden beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers fiktiv abrechnen. Zugleich forderte sie das Recht, auch die Reparaturkosten für zukünftige materielle Schäden einfordern zu können. mehr ...

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