Unzulässige Beitragserhöhungen von der Gothaer Krankenversicherung …

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Unzulässige Beitragserhöhungen von der Gothaer Krankenversicherung zurückholen

Unzulässige Beitragserhöhungen von der Gothaer Krankenversicherung zurückholen © Pixabay

Die Gothaer Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden (Az.: 10 O 4527/22). Grund ist, dass die Gothaer Krankenversicherung Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat.

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