Der erste Strafprozess gegen den österreichischen Investor und Ex-Milliardär René Benko wird am 14. und 15. Oktober am Landgericht Innsbruck stattfinden.
An einer Kreuzung kam es zu einem Unfall, der vor dem Landgericht Stralsund verhandelt wurde. Beide Beteiligten hatten demnach Verkehrsverstöße begangen. Das Gericht hob den Anscheinsbeweis auf und sprach beiden Parteien eine Fifty-fifty-Haftung zu.
Eine fristlose Kündigung der DVAG wurde kürzlich vom Landgericht Frankfurt bestätigt. Ein Vermögensberater klagte gegen die DVAG auf Feststellung, dass eine fristlose Kündigung unwirksam sei und verlor.
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