Besteuerung einer Rentennachzahlung für zwei Veranlagungszeiträume

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Besteuerung einer Rentennachzahlung für zwei Veranlagungszeiträume

Besteuerung einer Rentennachzahlung für zwei Veranlagungszeiträume © Pixabay

Eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, wird nicht mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum erfolgt. Das sagt das FG Münster – aber mit welcher Begründung?

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