Angeblich fehlerhaften Beratung bei Rürup-Versicherung: Warum …

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Angeblich fehlerhaften Beratung bei Rürup-Versicherung: Warum der Versicherungsmakler in diesem Fall nicht haften musste | DAS INVESTMENT

Angeblich fehlerhaften Beratung bei Rürup-Versicherung: Warum der Versicherungsmakler in diesem Fall nicht haften musste | DAS INVESTMENT © Thomas Reimer / Fotolia.com

Das Landgericht Lübeck sollte entscheiden, ob ein Versicherungsmakler seinen Kunden falsch beraten hatte: Es ging um die Vermittlung einer Rürup-Versicherung. Hier kommentiert Rechtsanwalt Jens Reichow das Urteil – und gibt Vermittlern einen wichtigen Rat.

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