Nettopolicen: Zusätzliche Vergütungsvereinbarung kann widerrufen werden

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Nettopolicen: Zusätzliche Vergütungsvereinbarung kann widerrufen werden

Nettopolicen: Zusätzliche Vergütungsvereinbarung kann widerrufen werden © Pixabay

Wird eine Nettopolice vermittelt, kann eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden. Unter welchen Voraussetzungen diese auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gezahlt werden muss, beleuchten Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm im Gastbeitrag.

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