Kfz-Vollkaskoversicherung: Geld auch ohne Polizei

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Kfz-Vollkaskoversicherung: Geld auch ohne Polizei

Kfz-Vollkaskoversicherung: Geld auch ohne Polizei © Pixabay

Kommt ein Fahrer von der Straße ab, fährt gegen einen Baum und holt nicht die Polizei, muss seine Voll­kasko­versicherung trotzdem den Schaden tragen – nämlich dann, wenn nur ein geringer oder kein Fremd­schaden entstanden war. Das entschied das Land­gericht Schweinfurt (Az. 22 O 748/15). Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Der Mann, der drei Kinder dabei hatte, ließ das Auto in eine Werk­statt schleppen. Der Baum wurde begut­achtet.

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