Unfall: Unwissentlich falsche Angabe gemacht – …

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Unfall: Unwissentlich falsche Angabe gemacht – Versicherer muss zahlen

Nach einem Auto­unfall, bei dem ein Fahrer einem Wildtier auswich und gegen eine Leitplanke geriet, wollte der Kfz-Kasko­versicherer nicht für den Schaden von rund 6 658 Euro aufkommen. Denn im Unfall­fragebogen hatte der Fahrer eine falsche Angabe gemacht, indem er einen unreparierten Vorschaden nicht angegeben hatte. Durch ein Sach­verständigen­gut­achten kam die Sache ans Licht. Vor Gericht stellte sich heraus, dass der Fahrer den Schaden nicht kannte, er hatte das Auto gebraucht gekauft. Das Ober­landes­gericht Köln wertete das Gutachten als Nach­reichung der richtigen Angabe. Der Versicherer muss zahlen (Az. 9 U 4/16).

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