Private Unfall­versicherung: Beim Vertreter melden reicht

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Private Unfall­versicherung: Beim Vertreter melden reicht

Hat ein Kunde seinem Versicherungs­vertreter einen Unfall sofort gemeldet und ihm auch mitgeteilt, dass der Arzt von einem unfall­bedingten Dauer­schaden ausgeht, muss die Versicherung zahlen. Der private Unfall­versicherer darf sich nicht darauf berufen, dass der Kunde die Frist für die ärzt­liche Fest­stellung der Invalidität versäumt habe (Ober­landes­gericht Hamburg, Az. 9 U 139/11).

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