Einkommensteuer | Selbst getragene Krankheitskosten sind …

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Einkommensteuer | Selbst getragene Krankheitskosten sind nicht auf KV-Beitragsrückerstattung anrechenbar

Einkommensteuer | Selbst getragene Krankheitskosten sind nicht auf KV-Beitragsrückerstattung anrechenbar © Pixabay

Werden Krankheitskosten selbst getragen, um eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung zu erlangen, so sind die Sonderausgaben dennoch um die volle Beitragsrückerstattung zu kürzen (FG Baden-Württemberg 25.01.16, 6 K 864/15, Rev. X R 3/16).

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