Bank­konten von Verstorbenen: Erbschein muss nicht …

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Bank­konten von Verstorbenen: Erbschein muss nicht sein

Banken verlangen oft einen Erbschein von Hinterbliebenen. Der ist – je nach Höhe des Erbes – nicht ganz billig. Und oft auch gar nicht erforderlich, etwa dann, wenn es ein Testament gibt. Ein aktuelles Urteil des Bundes­gerichts­hofs stellt das klar. Ein weiterer Grund dafür, ein Testament anzu­fertigen.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest

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