Finanzberatung: Schlecht dokumentiert – Provision verwirkt

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Finanzberatung: Schlecht dokumentiert – Provision verwirkt

Das Ober­landes­gericht Karls­ruhe hat einem Kunden recht gegeben, der seine fonds­gebundenen Renten­versicherungen vorzeitig beendete und auch die separat vereinbarte Vergütung für die Vermitt­lerin nicht weiter zahlte. Sie verklagte ihn – erfolg­los. Die Richter hielten die separate Vereinbarung zwar für wirk­sam, die Vermitt­lerin habe aber nicht ordnungs­gemäß dokumentiert, dass sie den Kunden über die Zahlungs­pflicht bei einer Policenkündigung aufgeklärt hat (Az. 12 U 144/15).

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