Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen kann zur …

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Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen kann zur Unwirksamkeit des Versicherungs­vertrages führen (05.02.2016)

Beim Abschluss eines Versicherungs­vertrages, sei es eine Lebens-, Kranken- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung, sollte bei der Beantwortung von Fragen im Antrag besondere Sorgfalt verwendet werden. Erlangt der Versicherer später Kenntnis von verschwiegenen Vorerkrankungen, ist die Erhebung eines mitunter erheblichen Risikozuschlages rückwirkend ab Vertragsbeginn noch die für den Versicherungsnehmer... (LG Coburg, Urteil vom 02.09.2015 - 12 O 308/15)

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