Park­schaden: Beifahrer versichert

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Park­schaden: Beifahrer versichert

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung muss zahlen, wenn ein Beifahrer beim Aussteigen mit der Auto­tür ein anderes Fahr­zeug beschädigt. Das Land­gericht Saarbrücken gab einer Auto­besitzerin recht, die mit der gegnerischen Versicherung über einen Schaden von rund 800 Euro und Gutachter­kosten von 300 Euro stritt (Az. 13 S 117/15).

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