Private Kranken­versicherung: Zuschlag nach Wechsel

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Private Kranken­versicherung: Zuschlag nach Wechsel

Wechselt ein privat Kranken­versicherter aus einem Tarif mit Pauschalbeitrag in einen anderen, darf der Versicherer einen Risiko­zuschlag nehmen. Ein Patient mit Nieren­problemen hatte einen Pauschaltarif ohne Zuschlag, der viele Gesund­heits­risiken durch einen höheren Monats­beitrag von 347 Euro abdeckte.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest

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