Kooperationsverträge: Lieber detailliert als vor Gericht

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Kooperationsverträge: Lieber detailliert als vor Gericht

Kooperationsverträge sollten gründlich ausgearbeitet sein, um die Rückzahlung geleisteter Servicegebühren nach Beendigung des Kooperationsvertrages zu verhindern. In Lübeck wurde vor kurzem ein Rechtsstreit entscheiden, bei dem ein Versicherungsmakler, der von RA Reichow vertreten wurde, von einem Kooperationspartner, einem Untervermittler, auf Rückzahlung von Servicegebühren verklagt wurde. weiterlesen

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