Kasko­versicherung: Ein Gutachter zu wenig

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Kasko­versicherung: Ein Gutachter zu wenig

Bei einem Voll­kaskoschaden reicht es nicht, wenn der Auto­besitzer einen eigenen Gutachter beauftragt und den Wagen reparieren lässt. Er muss auch der Versicherung Gelegenheit geben, das Auto zu begut­achten – sonst muss sie nicht zahlen (Kammerge­richt Berlin, Az. 6 U 122/14). Meist sehen die Versicherungs­bedingungen vor, dass der Kunde vor der Reparatur Weisungen des Versicherers einholen muss. Dazu gehört auch, dass sie einen eigenen Sach­verständigen schi­cken darf.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest

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