Schiffs­fonds: Lloyd zu Schaden­ersatz verurteilt

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Schiffs­fonds: Lloyd zu Schaden­ersatz verurteilt

Das Land­gericht Hamburg hat den Schiffs­fonds-Anbieter Lloyd Fonds AG und dessen Tochtergesell­schaft Lloyd Treu­hand GmbH zu Schaden­ersatz in Höhe von 43 500 Euro plus Zinsen verurteilt (Az. 310 O 455/13, nicht rechts­kräftig). Beide Firmen hatten einen Anleger nicht ausreichend aufgeklärt, dass die im Prospekt genannten „Ausschüttungen“ des LF-Flottenfonds V keine Rendite, sondern teil­weise Rück­zahlungen des einge­zahlten Kapitals waren. Anlegern des Fonds droht ein Verlust von etwa 94 Prozent ihrer Einlage, erklärte die Kanzlei Mattil & Kollegen.

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