OLG Köln: Begriff des Sachschadens und …

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OLG Köln: Begriff des Sachschadens und Rettungskosten in der Haftpflichtversicherung

VVG § 82 , 83 , 90 ; AHB I §§ 1 Nr. 1, 4 Nr. 6 Ein Legionellenbefall in einer nicht abgenommenen Trinkwasserleitung ist kein Sachschaden in der Haftpflichtversicherung. Die Kosten für den provisorischen Einbau von Filtern sind keine Rettungskosten, da § 90 VVG nur für die Sachversicherung gilt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. OLG Köln, Urteil vom 30.09.2014 - 9 U 22/14 (LG Aachen), BeckRS 2015, 10121 Weiterlesen

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