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OLG Hamm: Verwendung einer zur freien Nutzung überlassenen Kreditkarte nach Tod des Inhabers nicht strafbar

Überlässt der Kreditkarteninhaber seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung, macht sich der Dritte nicht bereits dann strafbar, wenn er die Kreditkarte nach dem Tode des Inhabers weiterhin nutzt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 12.03.2015 entschieden und die Angeklagte unter Aufhebung des Berufungsurteils des Landgerichts Siegen freigesprochen (Az.: 1 RVs 15/15). Weiterlesen

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