Streupflicht | Ab wann und bis …

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Streupflicht | Ab wann und bis wann täglich gestreut werden muss

Ein Hauseigentümer muss Vorsorge treffen, dass bei Glätte durch Eis und Schnee in der Regel zwischen 7:00 Uhr – an Sonn- und Feiertagen: 9:00 Uhr – und 20:00 Uhr gestreut wird (OLG Hamm 21.12.12, 9 U 38/12, Abruf-Nr. 131627).

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