Steuerabzug: Absetzbarkeit des Arbeitzimmers nur, wenn …

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Steuerabzug: Absetzbarkeit des Arbeitzimmers nur, wenn der Arbeitgeber Fortbildung am Arbeitsplatz verbietet

Ein Arbeitnehmer darf Aufwendungen, die ihm bei der Fortbildung im Arbeitszimmer zuhause entstehen, bei der Steuererklärung nur abziehen, wenn der Arbeitgeber die Fortbildung im Betrieb verbietet. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Mehr zum Thema 'Steuertipps der Woche'...Mehr zum Thema 'häusliches Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Fortbildung'...

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