Versicherung: Freie Wahl des Mediators

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Versicherung: Freie Wahl des Mediators

Der Rechts­schutz­versicherer Deurag darf Kunden nicht vorschreiben, zu welchem Mediator sie für einen Schlichtungs­versuch gehen. Ein vom Versicherer gewählter Schlichter sei nicht unparteiisch, so das Land­gericht Frank­furt (Az. 2-06 O 271/13). Der Tarif M-Aktiv des Versicherers Deurag sieht in alten Verträgen vor, dass Kunden zum Beispiel im Arbeits­recht zunächst eine Schlichtung versuchen müssen. Den Schlichter wollte die Deurag vorgeben.

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