VG Frankfurt am Main: BaFin darf Daten von Bank-Anlageberatern in Beschwerderegister speichern
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf personenbezogene Daten von Bank-Anlageberatern im Mitarbeiter- und Beschwerderegister speichern. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 02.07.2014 entschieden und mehrere Klagen von Bank-Anlageberatern und Vertriebsbeauftragten abgewiesen. Die Datenspeicherung habe in § 34d WpHG eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage. Das VG sieht auch keine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber privaten Finanzanlagevermittlern, da deren Tätigkeit risikoärmer sei (Az: 7 K 4000/13.F). Weiterlesen
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