BGH rudert bei Anlegerschutz zurück

BGH rudert bei Anlegerschutz zurück

Ein großer Schritt im Sinne der privaten Anleger bei der Bankberatung war das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe im Juni. Provisionen, die die Bank kassiert, müssen seitdem offen gelegt werden. Doch nun lieferten die Richter gleich noch eine Ausnahme nach: Anlageberatung ist nicht gleich Finanzierungsberatung.

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