Versorgungs­ausgleich: Beamte sollten besser Kontakt zur …

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Versorgungs­ausgleich: Beamte sollten besser Kontakt zur Exfrau halten

Skurril, aber wahr: Geschiedene Beamte laufen Gefahr, jahre­lang für ihre tote Exfrau zu zahlen. Die Renten­versicherung muss einen Pensionär nicht informieren, dass seine Exfrau tot ist, auch wenn jeden Monat ein Teil seiner Beamten­versorgung auf das Renten­konto der Ex fließt. Das entschied das Ober­landes­gericht Hamm (Az. 11 U 33/13).

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