04. 02. 2014 - Die Betriebsrente …

04. 02. 2014 - Die Betriebsrente als Haftungsfalle?

(ac) Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Frage geklärt, ob Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichtet sind, wenn sie ihre Arbeitnehmer nicht darüber aufklären, dass ihnen ein rechtlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung zusteht.Arbeitnehmern steht seit 2002 ein rechtlicher Anspruch zu, Teile ihres Gehaltes zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu verwenden. Die entsprechende Regelung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, oder kurz: im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dort heißt es gleich zu Beginn im § 1a, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen kann, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen eine betriebliche Altersversorgung aufgebaut werden soll. Strittig war indes bisher die Frage, ob der Arbeitgeber damit auch von sich aus auf diesen verbrieften Anspruch seiner Arbeitnehmer hinweisen muss. Nein, urteilte nun der dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter nicht explizit auf die Möglichkeiten einer Entgeltumwandlung hinweisen.Keine AufklärungspflichtGeklagt hatte ein Arbeitnehmer, der bis zum 30.06.2010 bei der beklagten Firma beschäftigt war. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er von seinem Arbeitgeber Schadensersatz in Höhe von 14,380,38 Euro. Begründung: Der Arbeitgeber habe es pflichtwidrig unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Betriebsrentengesetz hinzuweisen. Bei entsprechender Kenntnis seines Anspruchs hätte er nämlich Monat für Monat 215,00 Euro von seinem Gehalt in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, argumentierte der Arbeitnehmer. Als Durchführungsweg hätte er die Direktversicherung gewählt.Das Hessische Landesarbeitsgericht als Vorinstanz hatte mit Urteil vom 27.07.2011 die auf Zahlung von Schadensersatz gerichtete Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers vor dem BAG blieb nun ebenso erfolglos. Das BAG entschied, dass weder nach § 1a BetrAVG noch aufgrund seiner Fürsorgepflicht der Arbeitgeber verpflichtet war, den Arbeitnehmer von sich aus auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen. Damit fehlte es an der für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Pflichtverletzung des Arbeitgebers, so die Richter in ihrem Urteil vom 21.01.2014Auswirkung auf die betriebliche PraxisDie Entscheidung ist für Arbeitgeber sicherlich als positive Nachricht zu werten, doch gleichwohl ist Vorsicht geboten, so Sascha Grosjean von der Kanzlei Taylor Wessing in Düsseldorf. Auf der einen Seite seien die Gerichte sicher auch weiterhin gehalten, die Hinweispflichten und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Denn nur auf diese Weise werde bei Arbeitgebern die dringend erforderliche Akzeptanz für die betriebliche Altersversorgung erzeugt bzw. erhalten werden können, sagt Grosjean.„Andererseits hat das BAG in anderen Entscheidungen sehr deutlich gemacht, dass der Arbeitgeber durchaus schadensersatzpflichtig sein kann“, sagt der Rechtsanwalt. „Insbesondere wenn der Arbeitgeber komplexe Versorgungssysteme anbietet oder wenn er freiwillig Beratungsleistungen anbietet. Mit anderen Worten: Erteilt der Arbeitgeber eine Auskunft, so muss diese inhaltlich richtig und vollständig sein.“Vor diesem Hintergrund seien die Arbeitgeber gut beraten, die Betriebsrenten-Hinweise, die sie geben, auf grundsätzliche Themen zu beschränken. Zum Beispiel auf die im Unternehmen zur Verfügung stehenden Durchführungswege, die dazu abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen oder auf die grundsätzliche Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. Eine individuelle „Rentenbetreuung“ sollte aber in jedem Fall unterbleiben, um Haftungsrisiken zu vermeiden, rät Grosjean.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2014, Az: 3 AZR 807/11Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2011, Az: 6 Sa 566/11Text: Umar Choudhry

Weiterlesen auf: AssCompact

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
19.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
20.02.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Schluss mit alten Mustern: die Bayerische zahlt mit PrimeHome Vorsorge vor dem Schaden
27.01.2026

Vier Policen fürs Zuhause. Geld erst nach dem Schaden. Beratung, die vom Abschluss lebt. …

Versicherungen
Neue KI-Kooperation mit muffintech: Mehr Fortschritt und Effizienz für Vermittler
26.01.2026

Die neue Kooperation zwischen blau direkt und muffintech ermöglicht, Künstliche Intelligenz gezielt für den …

Versicherungen
Neue Multirisk-Versicherungen erweitern Schutz für Wohnen und Alltag
26.01.2026

Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …