Auto­unfall: Kein Schmerzens­geld für Elfjäh­rige

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Auto­unfall: Kein Schmerzens­geld für Elfjäh­rige

Eine Elfjäh­rige muss wissen, dass sie nicht zwischen parkenden Autos hervorlaufen darf. Das Ober­landes­gericht Naumburg lehnte die Schmerzens­geld­forderung der Eltern ab. Die Elfjäh­rige hatte im Dunkeln eine Straße über­queren wollen und war von einem Auto erfasst worden, das mit einem Tempo von 25 bis 30 Stundenkilo­metern fuhr. Der Auto­versicherer muss die 5 000 Euro nicht zahlen (Az. 10 U 22/12).

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