Kranken­tagegeld: Nur bei kompletter Arbeits­unfähigkeit

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Kranken­tagegeld: Nur bei kompletter Arbeits­unfähigkeit

Versicherte erhalten nur Kranken­tagegeld vom privaten Kranken­versicherer, wenn sie komplett arbeits­unfähig sind. Das Ober­landes­gericht Köln wies die Klage eines Mannes ab, der nur noch zu 50 Prozent arbeiten konnte (Az. 20 U 77/12). Eine anteilige Zahlung gibt es nur, wenn die Vertrags­bedingungen dies ausdrück­lich vorsehen.

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