Bürgschaft: Gegenrechte des Bürgen, wenn er …

Bürgschaft: Gegenrechte des Bürgen, wenn er die Schuld begleichen soll

„Bürgen soll man würgen“ heißt eine alte Volksweisheit - doch manchmal lässt sich eine Bürgschaft nicht vermeiden. Welche Rechte hat der Bürge, wenn sich der Gläubiger an ihn wendet. Mehr zum Thema 'Bürgschaft'...Mehr zum Thema 'Bürge'...Mehr zum Thema 'Einrede Vorausklage'...

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