Bayerische Sparkassen: Kein Recht zur Kündigung

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Bayerische Sparkassen: Kein Recht zur Kündigung

Sparkassen in Bayern dürfen ihren Kunden nicht kündigen, solange sie nicht gegen vertragliche Pflichten verstoßen. Das hat das Land­gericht Nürn­berg-Fürth entschieden. Direkt betroffen ist die Sparkasse Mittel­franken-Süd. Doch das Urteil ist auch auf andere Sparkassen im Frei­staat über­trag­bar. test.de erklärt die Rechts­lage.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest

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