09. 10. 2013 - Teure Erdbeeren …

09. 10. 2013 - Teure Erdbeeren am Straßenrand

(ac) Wer auf der Heimfahrt von der Arbeit sein Auto auf gerader Straße abbremst, um kurz auf ein Privatgrundstück einzubiegen, um einen Korb frischer Erdbeeren zu kaufen, verliert in diesem Augenblick den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.Ein solcher Einkaufs-Abstecher vom Weg nach Hause lässt sich nicht „nebenbei“ erledigen und fällt damit nicht mehr unter die gesetzliche Toleranzgrenze der Geringfügigkeit. Er setzt vielmehr ein komplexes Verhalten in Gang, das sich deutlich von der versicherten Heimfahrt unterscheidet und für dessen Folgen der Betroffene die Verantwortung selbst trägt. Das hat das Bundessozialgericht nun entschieden.Der betroffene Autofahrer war auf einer geraden Ortsdurchfahrt von der Arbeit nach Hause unterwegs und wollte links in ein Privatgrundstück einbiegen, um dort auf die Schnelle am Straßenrand angebotene Erdbeeren zu kaufen. Als er dabei wegen des Gegenverkehrs seinen Wagen abrupt abbremste, fuhr ihm von hinten ein Pkw auf. Der Mann erlitt durch den gewaltigen Stoß eine Stauchung und Zerrung der Halswirbelsäule und war einige Tage krankgeschrieben.Trotzdem verweigerte ihm die Berufsgenossenschaft die Anerkennung der Kollision und ihrer Folgen als Arbeitsunfall. Zum Zeitpunkt des Unfalls sei die „Handlungstendenz“ des Mannes nicht mehr auf das direkte Heimkommen nach der Arbeit, sondern vielmehr auf den Erwerb der Erdbeeren am gegenüberliegenden Straßenstand gerichtet gewesen. Damit habe er nur noch „eigenwirtschaftliche Ziele“ verfolgt, die spätestens mit Abbremsen des Autos nichts mehr mit seinem versicherten Heimweg zu tun hatten.Dieser Argumentation schlossen sich die Kasseler Bundessozialrichter an. Ein Arbeitsunfall läge in der Tat nicht vor, weil der Zusammenstoß nicht „infolge“ des Zurücklegens des versicherten Wegs auftrat. Vielmehr habe der Mann selbst die Ursache für den Unfall gelegt, indem er auf die Bremse seines Wagens trat – und zwar aus dem ausschließlich privatwirtschaftlichen Grund, auf der anderen Straßenseite Erdbeeren kaufen zu wollen.Bundessozialgericht, Urteil vom 04.07.2013, Az. B 2 U 3/13 R

Weiterlesen auf: AssCompact

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
09.02.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
19.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Schluss mit alten Mustern: die Bayerische zahlt mit PrimeHome Vorsorge vor dem Schaden
27.01.2026

Vier Policen fürs Zuhause. Geld erst nach dem Schaden. Beratung, die vom Abschluss lebt. …

Versicherungen
Neue KI-Kooperation mit muffintech: Mehr Fortschritt und Effizienz für Vermittler
26.01.2026

Die neue Kooperation zwischen blau direkt und muffintech ermöglicht, Künstliche Intelligenz gezielt für den …

Versicherungen
Neue Multirisk-Versicherungen erweitern Schutz für Wohnen und Alltag
26.01.2026

Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …