Urteil: Unfallfahrer trägt gesamte Feuerwehrkosten

Anzeige

Urteil: Unfallfahrer trägt gesamte Feuerwehrkosten

Nach einem Autounfall kann eine Gemeinde dem verunglückten Fahrzeughalter die gesamten Kosten in Rechnung stellen, die beim Einsatz ihrer Feuerwehr an Ort und Stelle entstanden sind. Auch wenn ein Teil der Aufräumarbeiten von einem privaten Unternehmen durchgeführt wurde. Über eine solche Fremdbeauftragung entscheidet allein der Einsatzleiter der Feuerwehr. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung des betroffenen Autohalters hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (Az. 9 K 6650/10). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war eine Frau mit ihrem Auto frontal gegen einen Baum gefahren. Zunächst geriet der Wagen in Brand, dann griff das Feuer auch auf den Grünstreifen über. Bis zum Eintreffen der alarmierten Rettungskräfte war der Brand des Pkw bereits von Passanten mit Feuerlöschern unter Kontrolle gebracht worden. Die Feuerwehr streute dann die auf die Straße ausgelaufenen Betriebsstoffe mit Bindemitteln ab. Die Verkehrspolizei verlangte allerdings eine Nassreinigung der gesamten Fahrbahn. Woraufhin der Einsatzleiter der Feuerwehr eine private Firma herbeirufen ließ, die die Fahrbahn nach manueller Vorbehandlung mit einem Spezialfahrzeug säuberte. Anschließend gab die Polizei die Straße wieder für den Verkehr frei und auch die Feuerwehr zog sich zurück. Die Feuerwehr stellte die Gesamtkosten des Einsatzes der Unfallfahrerin in Rechnung. Was die Autohalterin jedoch zurückwies. Zwar lasse die Gemeindesatzung unbestritten Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr zu. Doch die anschließende Beseitigung der Ölverschmutzung auf der Fahrbahn durch die teure Privatfirma sei eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr gewesen. Jedenfalls muss eine reguläre Feuerwehr darauf eingerichtet sein, Ölverschmutzungen auf Verkehrsflächen zu entfernen, weil das zu ihren Standardaufgaben gehöre. Dem widersprach das Gericht. Die Feuerwehr ist laut Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) jederzeit berechtigt, zur Unterstützung bei Hilfeleistungen in Unglücksfällen private Unternehmen zu beauftragen. Jedenfalls waren die Feuerwehrkräfte während des gesamten Reinigungsvorgangs vor Ort, haben diesen überwacht, dokumentiert und schließlich die Reinigungsleistung abgenommen. Erst anschließend rückte die Feuerwehr wieder ein. Womit die Reinigungsarbeiten nach dem Unfall tatsächlich dem Feuerwehreinsatz zuzurechnen sind und entsprechend von der Gemeinde in Rechnung gestellt werden dürfen. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel klein ( KB) mittel ( KB) groß (10 KB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Messe / Kongress / Forum
BiPRO-Tag 2026
09.06.2026

20 Jahre BiPRO

Messe / Kongress / Forum
VEMAtage 2026
24.06.2026

Informationen für Makler: Wir freuen uns auf die VEMAtage 2026 mit Ihnen!

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Schluss mit alten Mustern: die Bayerische zahlt mit PrimeHome Vorsorge vor dem Schaden
27.01.2026

Vier Policen fürs Zuhause. Geld erst nach dem Schaden. Beratung, die vom Abschluss lebt. …

Versicherungen
Neue KI-Kooperation mit muffintech: Mehr Fortschritt und Effizienz für Vermittler
26.01.2026

Die neue Kooperation zwischen blau direkt und muffintech ermöglicht, Künstliche Intelligenz gezielt für den …

Versicherungen
Neue Multirisk-Versicherungen erweitern Schutz für Wohnen und Alltag
26.01.2026

Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …